Drucksache - 1097/XX
Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich bei den entscheidenden Stellen im Senat dafür einsetzen, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge weitgehend verhindert werden. Der Senat möge alle entsprechenden Rechtsmittel ausschöpfen, um Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zu verhindern. Ebenso sollen alle Möglichkeiten zur Anwendung möglichst langer Übergangsfristen für betroffene Fahrzeuge geprüft und im Sinne der betroffenen Fahrzeughalter umgesetzt werden, wenn Fahrverbote tatsächlich nicht verhinderbar sein sollten. Die Eigner der betroffenen Fahrzeuge – Bürger und Unternehmen sind vor Fahrverboten zu schützen. Die Kosten sind den betroffenen nicht zuzumuten, die Versorgung der Stadt muss sichergestellt sein.
Begründung: Etwa ein Drittel (430.000) der von derzeit 1,2 Millionen in Berlin zugelassenen Fahrzeuge wird mit Diesel-Kraftstoff betrieben. Diese Fahrzeuge werden überwiegend im Gewerbe genutzt. Vor Fahrverboten ist die ansässige Wirtschaft, besonders Klein- und Mittelständige Unternehmen (KMU), zu schützen. Sie bildend mit ihren Dienstleistungen das Rückgrat zur Versorgung der Stadt. Betroffen sind nahezu alle Wirtschaftszweige, die auf günstige Mobilität angewiesen sind, wie Handel, Handwerk, Transport, Energie sowie diverse Versorgung. Die Belastung ist den Unternehmen nicht zuzumuten. Ebenso sind zahlreiche Privatnutzer von der Regelung betroffen, sie trifft eine kalte Enteignung – hier handelt es sich in Berlin weitgehend um Personen, die grundsätzlich als Berufspendler aus den Außenbezirken oder aufgrund ihrer Arbeitszeiten auf ihr Fahrzeug zwingend angewiesen sind und vielfach gar keine anderen Verkehrsmittel nutzen können, da z.B. der ÖPNV keine ausreichenden Anbindungen und Taktungen gewährleistet. |
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