Drucksache - 0923/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für einen 24 stündigen Betrieb der vorhandenen Fußgängerampel und dem Aufbringen eines Zebrastreifen (Zeichen 293 StVO) in Höhe der Schliemann Grundschule in der Groß-Ziethener Chaussee bei den zuständigen Stellen einzusetzen.
Begründung: Ein 24 stündiger Betrieb der vorhandenen Fußgängerampel und Aufbringen eines Zebrastreifen (Zeichen 293 StVO) in Höhe der Schliemann Grundschule würde einen risikolosen Übergang von Grundschülern und Anwohnern über die Groß-Ziethener Chaussee ermöglichen. Außerdem würde dieser Streckenabschnitt, der zusehends von Rasern benutzt wird, entschärft werden. |
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