Drucksache - 0829/XX  

 
 
Betreff: Warum verweigert das Bezirksamt die Beantwortung der KA 221?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FraktionslosFraktionslos
Verfasser:Zielisch, AnneFunk, Anne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Antwort 0829/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Weshalb weigert sich das Bezirksamt, die Kleine Anfrage Nr. 221 zur Einhaltung der EG-Richtlinie 2008/50/EG im Bezirk Neukölln und den sich aus einer möglichen Nichteinhaltung ergebenden Konsequenzen für amtliches Handeln zu beantworten, indem es die angeforderten Informationen bei der zuständigen Senatsbehörde einholt, wie es dies bei anderen Anfragen, die zumindest teilweise außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegen, regelmäßig tut?

 

  1. Weshalb verweist das Bezirksamt in diesem Zusammenhang auf den Paragraphen 29 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln, in welchem mögliche Eingaben und Beschwerden, Einwohnerrechte (Einwohnerversammlung, -fragestunde und -antrag) behandelt werden, das heißt, inwiefern ist dieser Paragraph für die Beantwortung Kleiner Anfragen gewählter Volksvertreter relevant?
 
 

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