Drucksache - 0202/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass das Abbiegen aus dem Neudecker Weg in die Geschäftsstraße Alt-Rudow auch während der laufenden Bauphase möglich ist. Zudem wird das Bezirksamt aufgefordert, das wohl im Zuge dieser Baumaßnahmen aufgestellte „Einfahrt verboten“ – Schild (Verkehrszeichen 267), an der Einfahrt zum P+R Parkplatz auf der Rudower Spinne zu entfernen.
-Schlussbericht-
Das Bezirksamt hat sich bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) dafür eingesetzt, dass das Abbiegen aus dem Neudecker Weg in die Geschäftsstraße Alt-Rudow auch während der laufenden Bauphase möglich ist. Dies wurde von der VLB abgelehnt. Mit der Anordnung des nur geradeaus führenden Verkehrs soll verhindert werden, dass sich an der Ampel ein zu großer Rückstau aus Richtung Neudecker Weg bildet, da die nach Alt-Rudow einbiegenden Fahrzeuge auf die querenden Fußgänger in der Ampelfurt warten müssten und so den geradeaus fahrenden Verkehr behindern würden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . August 2017
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin |
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