Drucksache - 1552/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a)Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-70a für das Grundstück Harzer Straße 51 sowie für einen Abschnitt des Kiehlufers im Bezirk Neukölln sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-70a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.4.4 und III 4.4.7 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-70a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ Dr. GiffeyBlesing BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
Der Bebauungsplan 8-70a vom 4. März 2015 für das Grundstück Harzer Straße 51 im Bezirk Neukölln, ist am 13. April 2016 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 9.6.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 14 auf Seite 311 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr.1552/XIX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ Dr. GiffeyBlesing BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat |
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