Drucksache - 1528/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Erzieherinnen und Erzieher in den Berliner bzw. Neuköllner Kitas und in dem Kita-Eigenbetrieb Südost höher entlohnt werden. Der Bezirk ist verpflichtet, den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kitaplatz zu erfüllen. Damit ausreichend Kita-Plätze für die Neuköllner Eltern zu Verfügung stehen, sollte die Arbeit in den Neuköllner Kitas möglichst attraktiv gestaltet werden."
Ursprungstext: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, den Neuköllner Bezirkshaushalt und sonstige finanzielle Zuwendungen an Neukölln nach möglichen Finanzmitteln zu überprüfen, die für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitssituation der Erzieherinnen und Erzieher an den Neuköllner Kitas und dem Kita-Eigenbetrieb Südost verwendet werden können. Wenn Mittel gefunden werden, soll die Bezirksverordnetenversammlung über eine mögliche Verwendung informiert und beteiligt werden.
Begründung: Es ist scheinbar möglich, 1.000 Euro "Erschwernissprämie" zur Einstellung von neuen Erzieherinnen und Erziehern in Neukölln zu zahlen. In diesem Fall sollten diese "freien Mittel" möglichst für eine dauerhafte Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Neuköllner Kitas bzw. beim Eigenbetrieb Südost verwendet werden. Eine "Erschwernissprämie" verstärkt nur mögliche Vorurteile gegen eine Arbeitsaufnahme in Neukölln. Besondere Prämien sind nicht geeignet, längerfristig das Personalproblem bei den Kitas zu lösen. Andere Bezirke wären sicher gezwungen, umgehend nachzuziehen.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Juli 2016 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Erzieherinnen und Erzieher in den Berliner bzw. Neuköllner Kitas und in dem Kita-Eigenbetrieb Südost höher entlohnt werden. Der Bezirk ist verpflichtet, den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kitaplatz zu erfüllen. Damit ausreichend Kita-Plätze für die Neuköllner Eltern zu Verfügung stehen, sollte die Arbeit in den Neuköllner Kitas möglichst attraktiv gestaltet werden.
In zahlreichen Schreiben wurde die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft durch das Jugendamt Neukölln darauf aufmerksam gemacht, dass in Neukölln ein massiver Mangel an Betreuungsplätzen herrscht und um Unterstützung gebeten wird, damit der Bezirk zukünftig sicherstellen kann, alle Rechtsansprüche auf einen Kitaplatz zu bedienen. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine gewisse Sicht auf das Übermorgen zwingend notwendig ist, um auch den wachsenden Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien zu decken.
Zusätzliches Personal würde es ermöglichen, die Zahl der real zur Verfügung stehenden Kitaplätze darüber hinaus zu erhöhen. Um Wiederholungen vorzubeugen, verweise ich an dieser Stelle auch auf die Beantwortung der Großen Anfragen zur Drucksache 1532/XIX „Kopfpauschale?“, 1527/XIX „1.000 Euro für neue Erzieher“ und GA 1554/XIX „Kitaplätze in Neukölln“, in der ausführlich zur Betreuungsplatzsituation in den Kindertagesstätten des Eigenbetriebs SüdOst und die Anstrengungen seitens des Jugendamtes Neukölln berichtet wurde.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ Dr. Franziska GiffeyFalko Liecke |
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