Drucksache - 1477/XIX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 8-55B ("Heideläuferweg")
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
8-55B_BA-Vorlage
8-55B_Begr
8-55B_pl
8-55B_RVO
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)   Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-55B vom 18.08.2015 für die Grundstücke Heideläuferweg 4 / 22A sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Buckower Damm 237, 237A-B und 237D-E im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-55B (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283), sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

b)   Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt  III  4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.

c)   Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-55B ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

 

 

 

Der Bebauungsplan 8-55B vom 18.08.2015 für die Grundstücke Heideläuferweg 4 / 22A sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Buckower Damm 237, 237A-B und 237D-E im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, ist am 27.01.2016 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 04.03.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 6 auf Seite 61 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung

(Drs.Nr. 1477/XIX) als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

________________________________________

Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 
 

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