Drucksache - 1433/XIX  

 
 
Betreff: Frauenförderplan des Bezirksamtes Neukölln von Berlin 2015: Vorzeitige Neufassung für den Gültigkeitszeitraum 01.12.2015 bis 30.11.2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/FinWiBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
11.11.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
E45bvv_Anlage_Drs 1433_FFP 2015
1. Version vom 04.11.2015
2. Version vom 23.11.2015

Gemäß § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) vom 18

Gemäß § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) vom 18. November 2010 sind alle Berliner Behörden zur Erstellung eines Frauenförderplans verpflichtet. Dieser ist „auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation oder Einsparungsmaßnahmen“ zu erstellen. Die Erstellung erfolgt jeweils für sechs Jahre und ist danach fortzuschreiben.

 

Im Laufe der Arbeit mit dem aktuellen Frauenförderplan aus dem Jahr 2012, hat sich gezeigt, dass dieser ein nützliches Instrument zur Förderung der weiblichen Beschäftigten im Bezirksamt Neukölln ist. Dennoch hat die Praxis ebenso mögliche Punkte für Verbesserungen offengelegt. Die in Abstimmung mit der Frauenvertreterin identifizierten Optimierungen wurden in den Frauenförderplan integriert und dieser vorzeitig fortgeschrieben.

 

Nach erfolgter Beteiligung der Frauenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Personalvertretung lege ich die vom Bezirksamt erstellte vorzeitige Neufassung des Frauenförderplanes des Bezirksamtes Neukölln von Berlin 2015 für den Gültigkeitszeitraum 01.12.2015 bis 30.11.2021 vor.

 

Berlin-Neukölln,

 

Dr. Giffey

BzBm

 

 
 

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