Drucksache - 1346/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion die SPD in folgender Fassung zurückgezogen.
Da die zuständigen Stellen des Landes Berlin nicht in der Lage sind, die Gegebenheiten in den Flüchtlingsunterkünften zeitnah und gründlich zu prüfen und Missstände abzustellen, wird das Bezirksamt gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Bezirke in die Kontroll- und Steuerungsrechte für diese Einrichtungen einzubeziehen. Die Bezirksverwaltungen sollen dabei Einblick in die Verträge mit den Trägern der Einrichtungen in ihrem Gebiet sowie das Recht erhalten, diese Einrichtungen jederzeit, auch unangemeldet, zu besuchen, vertraulich mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zu reden und die Beseitigung von Missständen, auch unter Fristsetzung, bei den Trägern einzufordern. Dabei sind die zuständigen Senatsdienststellen zu informieren, denen die Vertragsschließung und die Durchsetzung der Vertragsinhalte weiter letztendlich obliegen.
Begründung: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und das LAGeSo werden auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein, die Überwachung der Betreiberverträge angemessen zu gewährleisten, dadurch entsteht nicht nur ein hoher finanzieller Schaden für die Stadt Berlin, sondern vor allem erhalten die geflüchteten Menschen nicht die Unterstützung bei ihrer Integration, die sie brauchen.
Da die Bezirke näher an den Menschen sind und deren Probleme auch innerhalb der Hilfesysteme der Bezirke deutlich werden, ist es nur logisch, die Bezirksverwaltungen in die Aufgabe der Sicherstellung der Standard der Einrichtungen und ihrer Betreuungsqualität einzubeziehen. Es geht dabei nicht darum alle Träger unter Generalverdacht zu stellen, aber dass es Geschäftemacherei auf Kosten geflohener Menschen in Berlin nicht nur in Einzelfällen gab und gibt, ist inzwischen unbestreitbar.
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