Drucksache - 1254/XIX  

 
 
Betreff: Wahl Schiedsmänner für die Schiedsamtsbezirke 2, 4 und 6
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauNatBüDBA/BauNatBüD
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 27.04.2015
3. Version vom 22.05.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes vom 07.04.1994 (GVBl. S. 109) werden

 

Herr Klaus RenkHerr Bernd MaikeHerr Horst Meseberg

Otto-Wels-Ring 111Fritz-Erler-Allee 122 Radeberger Weg 17

12351 Berlin12351 Berlin 12355 Berlin

 

für die Dauer von 5 Jahren für die Schiedsamtsbezirke 2 (Herr Renk), 4 (Herr Maike), 6 (Herr Meseberg)  als Schiedsmänner gewählt.

 

Begründung:

Die Wahlperiode der amtierenden Schiedsmänner Klaus Renk, Bernd Maike sowie Horst Meseberg endet am 22.06.2015. Herr Renk, Herr Maike und Herr Meseberg haben sich mit ihrer Wiederwahl einverstanden erklärt.

Weitere Erläuterung zu den Schiedsmännern Bernd Maike sowie Horst Meseberg: Lt. AV zum § 2 BlnSchAG wird die BVV im Regelfall niemanden zur Schiedsperson wiederwählen, der zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr vollendet hat. Sie kann aber je nach Lage des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Interesses an einer wirkungsvollen Schlichtungstätigkeit der Schiedsperson hiervon abweichen. Nach Rücksprache mit dem AG Neukölln spricht nichts gegen eine Verlängerung der Amtszeit, wenn die Schiedsperson trotz des Alters weiterhin geeignet erscheint und das Amt selbst gerne weiter führen möchte.

Gegenvorschläge liegen nicht vor.

 

 

 
 

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