Drucksache - 1125/XIX  

 
 
Betreff: Bebauung Buckower Felder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/BauNatBüD
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
03.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

VzK-SB BauNadBüd

 

Aufgrund des Senatsbeschlusses vom 03. Februar 2015, die Fläche der Buckower Felder als ein Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 AGBauGB auszuweisen, fällt die Aufstellung sowie die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Damit ist dem Antrag die Geschäftsgrundlage entzogen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 17. Februar 2015

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

LieckeBlesing

Stellv. BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 

Zur Drs. 1125/XIX liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag der SPD/CDU vor.

 

Gegen die Stimmen der Grünen, PIRATEN und LINKEN wird der Änderungsantrag mit folgemdem Wortlaut angenommen:

 

Mit dem Bebauungsplan Buckower Felder soll ein Wohnungsbaustandort mit etwa 50.000 qm Wohnfläche (ca. 450 - 480 Wohnungen, vor allem für Familien) entstehen. Dabei ist eine Berliner Mischung mir ca. 30 % preiswerten Wohnungen anzustreben. Zudem ist die erforderliche Infrastruktur (z.B. Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen) im Bebauungsplanungsgebiet zu integrieren.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Mit dem Bebauungsplan Buckower Felder soll ein Wohnungsbaustandort mit etwa 50.000 qm Wohnfläche (ca. 450 - 480 Wohnungen, vor allem für Familien) entstehen. Dabei ist eine Berliner Mischung mir ca. 30 % preiswerten Wohnungen anzustreben. Zudem ist die erforderliche Infrastruktur (z.B. Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen) im Bebauungsplanungsgebiet zu integrieren.

 

 

Ursprungsantrag:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister und gegenüber dem Senat klar gegen die Feststellung des Bebauungsplans 8-66 als Gebiet von außergewöhnlicher städtischer Bedeutung gem. § 9 (1) AGBauGB zu positionieren.

 

Begründung:
Gegen die Planungen zur Bebauung der Buckower Felder durch den B-Plan 8-66 läuft im Moment ein Bürgerbegehren, für das aktuell Unterschriften gesammelt werden. Unabhängig von der Bewertung des Inhalts des Bürgerbegehrens drängt sich der Verdacht auf, dass das Bürgerbegehren auf diesem Weg ausgehebelt werden soll. Akzeptanz für die Bebauung wird so vor Ort nicht erreicht.

 

 
 

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