Drucksache - 1110/XIX  

 
 
Betreff: Neukölln gegen TTIP, CETA, TiSA
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENWirtschaft
  Mahlo, Klaus-Peter
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
15.09.2015 
28. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Vorberatung
12.10.2015 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
11.11.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
09.12.2015 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag Beitritt
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Antrag vertagt
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft empiehtl der BVV die Ablehnung des Antrages.

 

Das Bezirksamt möge  sich vor allem in kommunalen Spitzenverbänden gegen die Abkommen TTIP,  CETA und TISA einsetzen. Es handelt sich bei diesen Abkommen um bi und  plurilaterale Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeiten von  Städten und Gemeinden nachhaltig einschränken könnten und in erster  Linie den Interessen von multinationalen Konzernen dienen. Diese  Verträge stellen einen massiven Eingriff in die kommunale  Selbstverwaltung dar.

Das Bezirksamt möge  diese ablehnende Haltung gegegebenfalls gegenüber der Landes und  Bundesregierung, sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen und  sich in den kommunalen Spitzenverbänden dafür einsetzen, dass diese sich  ebenfalls gegen den Abschluss bzw. die Ratifizierung der  Handelsverträge positionieren. Sie wird darüber hinaus ihre  Möglichkeiten nutzen, die Öffentlichkeit über ihre ablehnende Haltung zu  den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA zu informieren.

Begründung:
Demokratie und Transparenz
Die Verhandlungen zu  allen drei Abkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt –  unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EUAbgeordneten  haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und  Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände  (Städte und Gemeindetag, sowie Landkreistag) nicht in die Verhandlungen  eingebunden. Dies entspricht nicht den demokratischen Standards.
Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die Gestaltungsfähigkeit gegeben ist.

Investitionsschutz für Konzerne
Bei TTIP und CETA  erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch  beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten  verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende  Prinzipien des Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger macht als  demokratisch gewählte Regierungen.
Auch Beschlüsse der  Bezirksverordnetenversammlung oder des Bezirksamtes können Anlass für  solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich die politischen  Gremien bei jedem Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die  Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage  gegen den Staat auslösen könnten.

Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen
In den Abkommen wird  geregelt, welche Dienstleistungen von Städten und Gemeinden erbracht  werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann  nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU  schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z.B.  Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen  oder Nahverkehr verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden könnten.  Zudem wird die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen  Aufträgen erschwert bzw. verunmöglicht, da von einem bestimmten  Schwellenwert an Aufträge nicht nur EUweit, sondern auch im Land des  Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Hiermit wird die  Handlungsautonomie der Kommunen drastisch eingeschränkt.

Standstill und RatchetKlausel
Die Abkommen  enthalten sowohl die Standstill (Stillstand) wie auch die  Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass  nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder  aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige  Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen  Vertragsverpflichtungen werden. Ein staatliches Unternehmen (wie etwa  die Stadtwerke), das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde,  könnte so niemals wieder rekommunalisiert werden.
Es hat sich in  jüngster Vergangenheit gezeigt, dass aus guten Gründen zahlreiche  Privatisierungen öffentlicher Güter wieder rückgängig gemacht wurden.  Die Abkommen würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in  die öffentliche Hand für immer unmöglich machen.

 

 

 
 

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