Drucksache - 1061/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordntenversammlung die Vorlage des Bezirksamtes in folgender Fassung zu beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 VvB sowie § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
überplanmäßige Ausgaben 1.871.143,10 EURO
außerplanmäßige Ausgaben 4.952.137,49 EURO
Verpflichtungsermächtigungen 0,00 EURO
Begründung Im Laufe des Haushaltsjahres 2013 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren.
Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.
Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht zugelassen.
Die anliegende Nachweisung enthält die Einzelsachverhalte und Begründungen zu den tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.
Rechtsgrundlagen: Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1 , § 38 Abs. 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltser- gebnisses 2013.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
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