Drucksache - 1043/XIX
Haupt 02.02.2015 Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Begründung:
Professionell moderierte Partizipationsverfahren wie z. B. beim Tempelhofer Feld oder Landwehrkanal zeigen, dass sich so ein Einvernehmen zwischen den verschiedenen Interessen organisieren läßt. Zur aktuellen und künftigen Finanzierung kann ein Teil der vom Senat gezahlten Prämien für Baugenehmigungen für Wohnungen (ca. 500,- pro genehmigte Wohnung) verwendet werden.
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