Drucksache - 0980/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der §19 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin wird um eine Zeile 11. und 12. erweitert, die folgenden Inhalt haben soll:
11. Anträge, die zur Beratung in einem Ausschuss überwiesen worden sind, sind von der /dem Ausschussvorsitzenden innerhalb von zwei Sitzungen auf die Tagesordnung zu setzen und zu behandeln.
12. Vertagte Anträge werden erst nach Rücksprache mit den antragstellenden Fraktionen, spätestens jedoch nach 4 Monaten erneut behandelt.
Ursprungsantrag: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der §19 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin wird um eine Zeile 11. erweitert, die folgenden Inhalt haben soll:
11. Anträge, die zur Beratung in einem Ausschuss überwiesen worden sind, sind von der /dem Ausschussvorsitzenden innerhalb von zwei Sitzungen auf die Tagesordnung zu setzen und zu behandeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist die/der Ausschussvorsitzende verpflichtet den beantragenden Bezirksverordneten bzw. die beantragende Fraktion unter Angabe der Gründe schriftlich zu informieren und das BVV-Büro in Kenntnis zu setzen. Der Antrag ist dann schnellstmöglich im Ausschuss zu behandeln.
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