Drucksache - 0920/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der § 52 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung soll ergänzt werden durch: "4) Die Aufnahmen der öffentlichen Tagesordnungspunkte der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung werden spätestens XX Tage später auf der Internetseite der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht." Begründung: Es ist 2014. Menschen nutzen das Internet. Immer mehr. Immer mehr Menschen tragen Internetgeräte, die Audiodateien abspielen können immer und überall mit sich herum. Die BVV tagt öffentlich. Wer sich körperlich zum BVV Büro bewegt kann sich auch heute schon die entsprechenden Audiodateien abholen. In Zukunft muss es auch digital möglich sein. Wir haben nichts zu verbergen und freuen uns, wenn mehr Bürger von unserer Arbeit erfahren. Machen wir es diesen nicht unnötig schwer sich für unsere Arbeit zu interessieren.
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