Drucksache - 0883/XIX
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion in folgender Fassung zurückgezogen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die AG Produktkatalog die Berechnungsgrundlagen für die Infrastrukturkosten der Produkte dahingehend überarbeitet, dass zukünftig Investitions- und Sanierungskosten, insbesondere solche, die aus Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes finanziert oder bezuschusst werden, die Infrastrukturkosten nicht mehr in voller Höhe direkt belasten.
Begründung: Die Förderprogramme haben zum Ziel, die Gebäudesubstanz zu erhalten, Energie einzusparen und Betriebskosten zu senken. Diese sinnvollen Ziele werden konterkariert, wenn eine massive Verteuerung der betroffenen Produkte durch die Infrastrukturkosten, diejenigen Bezirke, die alle Möglichkeiten nutzten, ihren Gebäudebestand in guten Zustand zu versetzen, dadurch massive Nachteile bei der Produktsummenzuweisung hinnehmen müssen.
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