Drucksache - 0832/XIX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 8-16a
("Clay-Oberschule")
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauNatBüDBA/BauNatBüD
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.02.2014 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
26.10.2016      gegenstandslos     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Begruendung_8_16a_16012014
8-16a_pl
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-16a für die Grundstücke Neudecker Weg 14 / 22, Köpenicker Straße 45, Abschnitte der Köpenicker Straße, der Straße 18S und der August-Froehlich-Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-16a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

a)    Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt  III  4.5 der anliegenden Begründung beschrieben.

b)    Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8- 16a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

 
 

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