Drucksache - 0778/XIX  

 
 
Betreff: Bekanntheit der Patientenfürsprecher/innen in den Krankenhäusern verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDGesundheit
  Finger, Jutta
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
   Beteiligt:PIRATEN
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2013 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Gesundheitsausschuss Entscheidung
04.02.2014 
13. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.02.2014 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Stand: 04.02.2014 GesAusschuss

 

Die antragstellende Faktion die SPD hat den Antrag in folgender Fassung zurückgezogen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass das

Landeskrankenhausgesetz (LKG) im § 30 (Patientenfürsprecher/innen) dahingehend erweitert wird, dass bereits bei der Aufnahme eines Patienten schriftlich unter Nennung der Aufgabenstellung, der Erreichbarkeit und der Verschwiegenheitspflicht auf den/die Patientenfürsprecher/in hingewiesen wird. Hierzu können z.B. Patientenbroschüren sowie weitere Hinweise zum Krankenhausaufenthalt genutzt werden.

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass das

Landeskrankenhausgesetz (LKG) im § 30 (Patientenfürsprecher/innen) dahingehend erweitert wird, dass bereits bei der Aufnahme eines Patienten schriftlich unter Nennung der Aufgabenstellung, der Erreichbarkeit und der Verschwiegenheitspflicht auf den/die Patientenfürsprecher/in hingewiesen wird. Hierzu können z.B. Patientenbroschüren sowie weitere Hinweise zum Krankenhausaufenthalt genutzt werden.

 

 

 
 

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