Drucksache - 0604/XIX
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stellt gem. § 28 i.V.m. § 185 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine Vorschlagsliste von mindestens 50 Personen auf, die als ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode ab 1. Januar 2014 vom Ausschuss zur Wahl von ehrenamtlichen Richtern gewählt werden sollen.
Aufstellung und Verfahren:
Insgesamt wurden von allen Bewerbern die Fragebögen zur Prüfung der Wahlvoraussetzungen abgefordert.
Die insgesamt 62 Personen wurden in der beiliegenden Vorschlagsliste nach bereits beim Verwaltungsgericht (VG) tätigen bzw. in der letzten Amtsperiode vorgeschlagenen Personen (Liste A) und freiwillige Eigenmeldungen (Liste B) zusammengestellt.
Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bezirksverordnetenversammlung erforderlich. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die entsprechenden Vorschriften in der Verwaltungsgerichtsordnung besonders beachtet worden. |
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