Drucksache - 0596/XIX
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der vom Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-188 für die Grundstücke Schönefelder Straße 150, 170, einen Abschnitt der Straße 183 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Rudow mit dem Blatt 12556 (künftiger Mauerweg) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow ,sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-188 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter dem Punkt II.3.5.4 der anliegenden Begründung beschrieben. c. Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-188 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
BVV 30.10.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird in folgender Fassung als Schlussbericht zur Kenntnis genommen.
Der Bebauungsplan XIV-188 vom 03.07.2012 für die Grundstücke Schönefelder Straße 150, 170, einen Abschnitt der Straße 183 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Rudow mit dem Blatt 12556 (künftiger Mauerweg) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, ist am 17.09.2013 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 27.09.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 24 auf Seite 514 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung als erledigt an.
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