Drucksache - 0525/XIX  

 
 
Betreff: Vorschlagsliste für die Wahl zu ehrenamtlichen Richtern beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - Amtsperiode ab 19. August 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Koglin, JürgenKoglin, Jürgen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 20.02.2013
2. Version vom 27.02.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stellt gem

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stellt gem. § 27 i.V.m. § 185 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine Vorschlagsliste von mindestens 10 Personen auf, die als ehrenamtliche Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode ab 19. August 2013 vom Ausschuss zur Wahl von ehrenamtlichen Richtern gewählt werden sollen.

 

Aufstellung und Verfahren:

 

Insgesamt wurden von allen Bewerbern die Fragebögen zur Prüfung der Wahlvoraussetzungen abgefordert. Bei Überprüfung dieser Bögen bestanden keine Ausschlussgründe gem. §§ 20 - 23 VwGO.

 

Die 10 Personen wurden in der beiliegenden Vorschlagsliste nach bereits beim Oberverwaltungsgericht (OVG) tätigen bzw. in der letzten Wahlperiode vorgeschlagenen Personen (Liste A) und freiwillige Eigenmeldungen (Liste B) zusammengestellt.

 

Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bezirksverordnetenversammlung erforderlich. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die entsprechenden Vorschriften in der Verwaltungsgerichtsordnung besonders beachtet worden.

 

 

 
 

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