Drucksache - 0413/XVII  

 
 
Betreff: Verunreinigungen der Rudower Straße nahe einer "Fastfoodkette"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/Bau
Verfasser:Koglin, JürgenBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:

Die Abteilung Bauwesen hat im Sommer 2003 mit dem Geschäftsführer der Filiale der Fastfoodkette ein Gespräch hinsichtlich der Verschmutzungsproblematik geführt

Die Abteilung Bauwesen hat im Sommer 2003 mit dem Geschäftsführer der Filiale der Fastfoodkette ein Gespräch hinsichtlich der Verschmutzungsproblematik geführt. Auf freiwilliger Basis hat sich die Fastfoodkette verpflichtet, im unmittelbaren Umkreis der Filiale (ca. 200 m) für die Säuberung von Verpackungsmaterial Sorge zu tragen und zusätzliche Mülleimer aufzustellen.

 

Die im Anschluss an die Vereinbarung stattgefundenen Überprüfungen haben ergeben, dass diese freiwillige Selbstverpflichtung in der Regel funktioniert. Verschmutzungen - wie im Winter 2002/2003 - sind auch nach dem Wechsel der Zuständigkeiten für die Sauberkeit im Straßenland – ab September 2004 ist das Ordnungsamt zuständig – nicht wieder aufgetreten.

 

Es ist nicht üblich, dass auf Grund eines Einzelfalles der Senat eine Regelungsvorschrift hierfür erlässt. Gleichwohl existiert bereits eine Rechtsgrundlage. Es handelt sich bei dem in Rede stehenden Ärgernis um eine verhaltensbedingte Verschmutzung, die bereits nach § 9 Straßenreinigungsgesetz als ordnungswidriges Handeln geahndet werden kann.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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