Drucksache - 0212/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei der zukünftigen Verkehrsplanung des Bezirkes werden wo immer möglich Radstreifen der Vorrang vor Radwegen eingeräumt.
Begründung: Radstreifen tragen erwiesenermaßen zu mehr Sicherheit für Fahrradfahrer/innen und Fußgänger/innen bei. Fußgänger/innen profitieren von der klaren Trennung vom rollenden Verkehr, Fahrradfahrer/innen kommen auf Radstreifen flüssig voran und werden insbesondere in Abbiegesituationen seltener übersehen. Daher soll bei weiteren Planungen Radstreifen der Vorrang eingeräumt werden.
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