Drucksache - 0163/XIX
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin für eine Überprüfung durch das Kartellamt der Markt- und Angebotssituation beim Berliner Winterdienst einzusetzen. Sollte das Kartellamt ein Marktversagen feststellen, wird das Bezirksamt um die Errichtung eines „Neuköllner Eigenbetriebs Winterdienst“ gebeten.
Begründung: Bei der Vergabe der Winterdienstaufgaben in Berlin kommt es zu einem Marktversagen. Auf Grund der besonderen Aufgabe ist eine Ausschreibung der Aufgabe über Berliner Unternehmen und Firmen hinaus nicht möglich. Deshalb handelt es sicher bei der Ausschreibung der Leistungen immer um die gleichen Unternehmen.
Wird in einem Bezirk ein Winterdienstleister wegen schlechter Leistungen bei der Vergabe der Aufgabe nicht wieder beauftragt, wechselt er einfach in einen anderen Bezirk.
Sollte es zu einem schneereichen Winter kommen, dann stellen besagte Unternehmen wie im Winter 2010/11 einfach ihre Tätigkeit ein und lassen die ihnen anvertraute Aufgabe, auch bei Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, unerledigt.
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