Drucksache - 0161/XIX  

 
 
Betreff: Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Koglin, JürgenKoglin, Jürgen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Frau Simon-Sack ist ordentliches beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss für den Be-reich als eine erfahrene Person in der Arbeit mit behinderten Kindern vertreten

Frau Simon-Sack ist ordentliches beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss für den Bereich als eine erfahrene Person in der Arbeit mit behinderten Kindern vertreten.

 

Die Stelle des vertretenden beratenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss für diesen Bereich war bisher unbesetzt.

 

Nach § 35 Abs. 8 AG KJGH erfolgt die Bennenung durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes.

 

Gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beruft die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin nach Benennung durch die Abt. Jugend und Gesundheit

 

Herrn

Musa Al Munaizel

Straße 614 Nr. 24

12347 Berlin

 

als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss als eine erfahrene Person in der Arbeit mit behinderten Kindern.

 

 
 

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