Drucksache - 0160/XIX
Die Wahl der Mitglieder in den Beirat für Migrationsangelegenheiten vom 25. Januar 2012 ist zu annullieren.
Begründung: Gemäß einer rechtlichen Prüfung durch das Rechtsamt ergab sich folgender Sachverhalt:
Wie sich erst nach der Wahl herausstellte, ist die Bewerbung eines Vereins für die Mitgliedschaft im Migrationsbeirat übersehen und der Verein folglich bereits im Vorfeld gar nicht auf die Vorschlagsliste gesetzt und von vornherein von der Wahl ausgeschlossen worden. Das Vorverfahren war somit fehlerhaft und führte zu einer Ungleichbehandlung der Bewerbungen. Es bestand für den unbeabsichtigt und irrtümlich ausgeschlossenen Verein gar keine Chance, von der BVV gewählt zu werden. |
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