Drucksache - 0152/XIX  

 
 
Betreff: Anzeigepflicht Trinkwasserversorgung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Mahlo, Klaus-PeterMahlo, Klaus-Peter
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Frage
Antwort
2. Version vom 21.02.2012

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Trifft es zu, dass gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung Anlagen zur Trinkwassererwärmung bei dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt und Wasserproben regelmäßig untersucht werden müssen?

 

2.       Wer ist davon betroffen?

 

 
 

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