Drucksache - 0130/XIX
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Um die von der Senatsverwaltung für Finanzen zur Verfügung gestellte Zeit ausreichend zur Haushaltsberatung zu nutzen, sollte die Entscheidung zum Bezirkshaushaltsplan 2012/2013 nicht schon am 22.02.2012, sondern erst später in einer Sondersitzung der Neuköllner BVV gefällt werden. Die Neuköllner BVV führt dazu am 14.03.2012 eine Sondersitzung durch, auf welcher der Neuköllner Bezirkshaushalt fristgemäß beschlossen werden kann.
Begründung: Um eine ausreichende Haushaltsberatung für den Bezirkshaushalt 2012/13 zu sichern, reicht der kurze Zeitrahmen von der Veröffentlichung des Beschlusses des Bezirksamts zum Bezirkshaushalt bis zum 22.02.2012 nicht aus. Der nächste reguläre BVV-Termin ist erst nach der von der Senatsverwaltung für Finanzen gesetzten Frist zur Einreichung des Bezirkshaushalts. Aus diesem Grund ist eine Sondersitzung der Neuköllner BVV am 14.03.2012 notwendig.
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