Drucksache - 0063/XIX
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Ich frage das Bezirksamt:
Ist es rechtlich zulässig, alle Verträge der Freien Träger der Jugendarbeit, die auf Grund des Beschlusses der BVV bis zum 01.04.2012 verlängert wurden, unter einer ab dem 01. Januar 2012 geltenden vorläufigen Haushaltsführung nochmals zu verlängern?
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