Drucksache - 0034/XIX
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Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Welche Gründe hat das Bezirksamt die Schulstationen, abweichend von der für Berlin verbindlichen einheitlichen Ämterstruktur und entgegen der Festlegung im SGB VIII, aus dem Jugendamt herauszulösen und dem Schulamt zuzuordnen?
2. Wie und durch wen sollen künftig die fachliche Steuerung und die Gewährleistung der fachlichen Qualitätsstandards sichergestellt werden?
3. Wie werden künftig die Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Jugendhilfeausschusses gewährleistet?
4. Wie ist die Absicherung im Haushalt geplant, da das Schulamt die Angebote der Schulstationen mangels eines eigenen Produktes in der Kosten-Leistungs-Rechnung nicht selbst buchen und damit die Refinanzierung durch die Senatsverwaltung für Finanzen in künftigen Haushalten nicht sicherstellen kann?
5. Kann das Bezirksamt zusichern, dass die Schulstationen nicht, wie der Wachschutz an Schulen, zum Ausgleich der massiven Budgetverluste der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport herangezogen werden?
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