Drucksache - 0360/XVII  

 
 
Betreff: Erhalt der Bio-Tonne
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBezirksamt
Verfasser:Hall-Freiwald, DianeBüge, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2007 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung 2. Lesung
VzK Schlussbericht

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29.01.2003 wurde das Bezirks-amt gebeten, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für den Erhalt der Bio-Tonne im Bezirk auch nach 2005 einzusetzen.

 

Als maßgebliche Behörde wurde hierzu die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gebeten, eine Stellungnahme in dieser Angelegenheit abzugeben.

 

Diese teilte in einem Schreiben vom 11.04.2003 mit, dass sich auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen der Berliner Abfallwirtschaftsplanung, die zum einen durch den Betreiberwechsel beim Anlagenmodul Sekundärrohstoffverwertungszentrum (SVZ) Schwarze Pumpe und zum anderen durch die neue europäische Rechtsprechung zum Verwertungsstatus thermischer Entsorgungsverfahren notwendig würde, auch die Vorgehensweise in Hinblick auf die Bioabfallsammlung neu festzulegen sei.

 

Mit der Verabschiedung eines neuen Rahmenplanes durch das Berliner Abgeordnetenhaus am 1. April 2003 wurde in dem Beschluss zur “Sicherung der Abfallentsorgung ab 2005 unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH” unter Punkt 4 die weitere Vorgehensweise in Hinblick auf die Bioabfallsammlung festgelegt. Demnach wird die Fortführung der Bioabfallsammlung durch die BSR auch weiterhin im 14-tägigen Rhythmus betrieben.

 

Derzeit beauftragt die BSR Dritte mit der Verwertung. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallbesitzer verpflichtet, weiterhin die Aufstellung der Biotonne zu dulden, sofern er nicht nachweisen kann, dass er das Biogut weitgehend eigenkompostiert.

 

Mittlerweile wurde im Auftrag des Senates durch die BSR das Gutachtergremium Prof. Dr. Braun vom Öko-Institut mit der Untersuchung beauftragt, ob die Bioabfallsammlung im bisherigen bzw. ausgebauten Umfang insbesondere aus ökologischer Sicht fortgeführt werden oder die Bioabfallsammlung zukünftig nur noch in nicht verdichteten Gebieten erfolgen soll. Im Ergebnis wurde durch das Gutachtergremium die weitere Verbreitung der Biotonne empfohlen.

 

Durch das Biogut-Sammelsystem der BSR wird die zu entsorgende Abfallmenge in Berlin reduziert und eine hochwertige stoffliche Verwertung im Sinne der geforderten Kreislaufwirtschaft ergänzt. Aus diesem Grunde hält die BSR an dem Konzept weiterhin fest, wenn auch durch Verzicht auf die getrennte Sammlung von Biogut und Restabfall Kosten und Gebühren gesenkt werden könnten.

 

Das Biogut - bestehend aus organischen Abfällen - wird in einer Reihe von kleinen und mittleren Kompostierungsanlagen im Berliner Umland zu Qualitätskompost verarbeitet, der im Gartenbau, Grünraumpflege und der Landwirtschaft eingesetzt wird oder als hervorragender Bodenverbesserer auch im eigenen Garten dient. Die mittelständischen Betriebe verfügen entweder über das Fachbetriebszertifikat oder das RAL-Gütezeichen für Kompost.

 

Um eine hochwertige Kompostproduktion zu gewährleisten, führen die BSR außerdem eine regelmäßige Prozessprüfung durch. Im Jahre 2004 wurden über die BSR 52.000 t organische Abfälle über die Biogut-Tonne eingesammelt.

 

Der mit RAL-Gütezeichen zertifizierten Kompost kann in handlichen Packungsgrößen auch von Privatkunden preiswert auf den BSR-Recyclinghöfen erworben werden.

 

 
 

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