Drucksache - 0360/XVII
Mit
Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29.01.2003 wurde das
Bezirks-amt gebeten, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für den Erhalt der
Bio-Tonne im Bezirk auch nach 2005 einzusetzen. Als
maßgebliche Behörde wurde hierzu die zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung gebeten, eine Stellungnahme in dieser Angelegenheit abzugeben.
Diese
teilte in einem Schreiben vom 11.04.2003 mit, dass sich auf Grund der
veränderten Rahmenbedingungen der Berliner Abfallwirtschaftsplanung, die zum
einen durch den Betreiberwechsel beim Anlagenmodul
Sekundärrohstoffverwertungszentrum (SVZ) Schwarze Pumpe und zum anderen durch
die neue europäische Rechtsprechung zum Verwertungsstatus thermischer
Entsorgungsverfahren notwendig würde, auch die Vorgehensweise in Hinblick auf
die Bioabfallsammlung neu festzulegen sei. Mit
der Verabschiedung eines neuen Rahmenplanes durch das Berliner Abgeordnetenhaus
am 1. April 2003 wurde in dem Beschluss zur “Sicherung der
Abfallentsorgung ab 2005 unter Berücksichtigung der Entscheidung des
EuGH” unter Punkt 4 die weitere Vorgehensweise in Hinblick auf die
Bioabfallsammlung festgelegt. Demnach wird die Fortführung der
Bioabfallsammlung durch die BSR auch weiterhin im 14-tägigen Rhythmus
betrieben. Derzeit
beauftragt die BSR Dritte mit der Verwertung. Auf Grund der gesetzlichen
Vorgaben ist der Abfallbesitzer verpflichtet, weiterhin die Aufstellung der
Biotonne zu dulden, sofern er nicht nachweisen kann, dass er das Biogut
weitgehend eigenkompostiert. Mittlerweile
wurde im Auftrag des Senates durch die BSR das Gutachtergremium Prof. Dr. Braun
vom Öko-Institut mit der Untersuchung beauftragt, ob die Bioabfallsammlung im
bisherigen bzw. ausgebauten Umfang insbesondere aus ökologischer Sicht
fortgeführt werden oder die Bioabfallsammlung zukünftig nur noch in nicht verdichteten
Gebieten erfolgen soll. Im Ergebnis wurde durch das Gutachtergremium die
weitere Verbreitung der Biotonne empfohlen. Durch
das Biogut-Sammelsystem der BSR wird die zu entsorgende Abfallmenge in Berlin
reduziert und eine hochwertige stoffliche Verwertung im Sinne der geforderten
Kreislaufwirtschaft ergänzt. Aus diesem Grunde hält die BSR an dem Konzept
weiterhin fest, wenn auch durch Verzicht auf die getrennte Sammlung von Biogut
und Restabfall Kosten und Gebühren gesenkt werden könnten. Das
Biogut - bestehend aus organischen Abfällen - wird in einer Reihe von kleinen
und mittleren Kompostierungsanlagen im Berliner Umland zu Qualitätskompost
verarbeitet, der im Gartenbau, Grünraumpflege und der Landwirtschaft eingesetzt
wird oder als hervorragender Bodenverbesserer auch im eigenen Garten dient. Die
mittelständischen Betriebe verfügen entweder über das Fachbetriebszertifikat
oder das RAL-Gütezeichen für Kompost. Um
eine hochwertige Kompostproduktion zu gewährleisten, führen die BSR außerdem
eine regelmäßige Prozessprüfung durch. Im Jahre 2004 wurden über die BSR 52.000
t organische Abfälle über die Biogut-Tonne eingesammelt. Der
mit RAL-Gütezeichen zertifizierten Kompost kann in handlichen Packungsgrößen
auch von Privatkunden preiswert auf den BSR-Recyclinghöfen erworben werden. |
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