Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1722/XVIII
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften eine speziell auf die Bezirke abgestimmte Zielvereinbarung abzuschließen.
Mit der Vereinbarung sollen folgende Ziele erreicht werden:
· Die Angebote der städtischen Wohnungsbaugesellschaften wie auch die abgeschlossenen Neuvertragsmieten überschreiten die Mietspiegelwerte grundsätzlich nicht. Dies gilt auch für Bestandsmieten nach Modernisierungsmaßnahmen (Mieterhöhung bei Modernisierung). · Für alle Ortsteile des Bezirkes wird ein Anteil an Wohnungen festgelegt, der bei Neuvermietung den Richtsätzen der AV Wohnen entspricht. · Bei eintretendem Bezug von Leistungen nach SGB II und SGB XII soll die Miete für die Zeit des Leistungsbezuges an die Richtsätze der AV Wohnen angepasst werden. · Ein negativer SCHUFA-Eintrag oder eine nicht vorgelegte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung darf kein Ausschlussgrund für die Vermietung sein. · Bei Modernisierungsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass auch für große Familien geeigneter Wohnraum geschaffen wird.
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