Drucksache - 1722/XVIII  

 
 
Betreff: Städtische Wohnungsbaugesellschaften in den Bezirken in die soziale Pflicht nehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEWohnen und Umweltschutz
Verfasser:Dr. Stelz, SylviaHiller, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz Entscheidung
06.04.2011 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.05.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlusssempfehlung - 2. Lesung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften eine speziell auf die Bezirke abgestimmte Zielvereinbarung abzuschließen.

 

Mit der Vereinbarung sollen folgende Ziele erreicht werden:

 

·       Die Angebote der städtischen Wohnungsbaugesellschaften wie auch die abgeschlossenen Neuvertragsmieten überschreiten die Mietspiegelwerte grundsätzlich nicht. Dies gilt auch für Bestandsmieten nach Modernisierungsmaßnahmen (Mieterhöhung bei Modernisierung).

·       Für alle Ortsteile des Bezirkes wird ein Anteil an Wohnungen festgelegt, der bei Neuvermietung den Richtsätzen der AV Wohnen entspricht.

·       Bei eintretendem Bezug von Leistungen nach SGB II und SGB XII soll die Miete für die Zeit des Leistungsbezuges an die Richtsätze der AV Wohnen angepasst werden.

·       Ein negativer SCHUFA-Eintrag oder eine nicht vorgelegte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung darf kein Ausschlussgrund für die Vermietung sein.

·       Bei Modernisierungsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass auch für große Familien geeigneter Wohnraum geschaffen wird.

 

 
 

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