Drucksache - 1655/XVIII  

 
 
Betreff: Beratungshilfegewährung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKESozial
Verfasser:Dr. Stelz, SylviaSchoenthal, Eva-Marie
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.11.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Entscheidung
11.01.2011 
47. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vertagt   
08.03.2011 
49. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Mitteilung - 2. Mitteilung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der LINKEN in folgender Fassung zurückgezogen:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bedürftigen Bürgern unseres Bezirks, die beim für sie zuständigen Amtsgericht Neukölln einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen, diese durch Erteilung eines sogenannten Berechtigungsscheines (§ 6 BerHG) auch gewährt wird.

 

 
 

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