Drucksache - 1650/XVIII
Durch den Beschluss zur Drs. Nr. 1641/XVIII (Keine Kürzungen im Jugendhaushalt) ist der Antrag in folgender Fassung gegenstandslos:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, der BVV unverzüglich für das Jahr 2011 einen Ergänzungsplan zum Bezirkshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
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