Drucksache - 1580/XVIII  

 
 
Betreff: Eigene Auswertungen bei Open Prosoz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptBA/Soz
Verfasser:Rother von KieseritzkySzczepanski, Bernd
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.10.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung - 1. Lesung
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 06. Oktober 2010 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich mit Nachdruck bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Bezirke in die Lage versetzt werden, eigene Auswertungen und Analysen mit dem System Open/Prosoz zu erstellen.

 

Die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat in der Zwischenzeit mitgeteilt, dass dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung entsprochen wird.

 

Mit der flächendeckenden Einführung der neuen Sozialhilfe-Fachsoftware Open/Prosoz werden den Bezirksämtern alle darin enthaltenen Daten aus diesem IT-Verfahren monatlich zur Verfügung gestellt.

 

Die Schnittstelle, die diese Daten monatlich und darüber hinaus nach festgelegten Zeitabläufen in konsolidierter Form erzeugt, ist nach Auskunft der Senatsverwaltung inzwischen soweit optimiert, dass alle bisher von den Einsatzdienststellen angeforderten Daten darin enthalten sind. Die Einsatzdienststellen werden zusätzlich halbjährlich gebeten, Anregungen, Fragen und Wünsche zu neuen Datenfeldern an die für Sozialwesen zuständige Statistikstelle der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zu übermitteln, damit eine Berücksichtigung bei der Weiterentwicklung der Schnittstelle erfolgen kann.

 

Die periodisch vorliegenden Dateien können mit dem vorhandenen Auswertungswerkzeug in den Bezirken in der jeweils gewünschten Art ausgewertet und aufbereitet werden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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