Drucksache - 1579/XVIII  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Hertastraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Verkehr und TiefbauBA/Bau
Verfasser:Scharmberg, PeterBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.10.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung - 1. Lesung
VzK - Schlussbericht

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Beschlussempfehlung in folgender Fassung:

Das Bezirksamt hat der Verkehrslenkung Berlin den Wunsch der Bezirksverordneten über die Anordnung eines zeitlich unbeschränkten Tempo 30 km/h in der Hertastraße sowie die hierüber im Ausschuss geführte Diskussion übermittelt.

 

Die Verkehrslenkung Berlin hat mit folgendem Wortlaut am 19.11.2010 die Einrichtung abgelehnt: „Die geradlinig verlaufende Hertastraße ist eine örtliche Verbindungsstraße und im Step-Netz Verkehr als Hauptverkehrsstraße enthalten. Sie ist ca. 300 m lang und wird in jeder Richtung einspurig befahren; an den Einmündungen zur Hermannstraße und zur Silbersteinstraße bestehen Lichtzeichenanlagen. Die Straße weist keine örtlichen Besonderheiten auf.

 

Zur Lärmminderung habe ich eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h in der Hertastraße angeordnet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h am Tage ist nach den Vorschriften der StVO möglich, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko für die Sicherheit erheblich übersteigt. Wie ich bereits ausgeführt habe, weist die Hertastraße keine örtlichen Besonderheiten auf, aus denen die Notwendigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen abgeleitet werden könnten. Die Licht-zeichenanlagen sorgen regelmäßig für Lücken im fließenden Verkehr, die von Fußgängern zum Überqueren der Straße genutzt werden können. Da die Fußgänger jeweils nur einen Fahrstreifen je Richtung überqueren müssen, gelangen sie zügig über die Straße. Eine Gefahrenlage liegt in der Hertastraße nicht vor.

 

Vor der Silberstein-Grundschule besteht ein unbefristete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h. Vor der Schule besteht ein Fußgängerüberweg, ca. 60 m entfernt liegt bereits die Lichtzeichenanlage Silbersteinstraße - Hertastraße. Die Sicherheit der Schüler der Silberstein-Grundschule ist bereits durch die unbefristete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, den Fußgängerübeweg und die Lichtzeichenanlage in der Silbersteinstraße gewährleistet. Die Hertastraße können sie in Höhe der Lichtzeichenanlagen signalgeregelt überqueren. Weitere Verkehrsmaßnahmen zur Sicherung des Schulweges halte ich nicht für erforderlich.“

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 
 

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