Drucksache - 1460/XVIII
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Beschlussempfehlung in
folgender Fassung: Im § 19 werden die Absätze 7 und 8
neu eingefügt. Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 9. § 19 1. Anträge (Anträge,
Ersuchen, Empfehlungen und Entschließungen) müssen mindestens von einem Bezirksverordneten oder mindestens einer
Fraktion gestellt werden. 7. Drucksachen von zwischenzeitlich aus der BVV
ausgeschiedenen Antragstellern, die in Ausschüsse überwiesen wurden, sind
weiterhin zu behandeln, sofern sie nicht von der Fraktion, der der
Antragsteller angehörte, zurückgezogen werden. Noch zu behandelnde Drucksachen
von zwischenzeitlich ausgeschiedenen fraktionslosen Antragstellern werden
gegenstandslos. 8. Reichen mehrere Fraktionen und/oder Bezirksverordnete einen gemeinsamen
Antrag ein und wird dieser dann von einem oder mehreren Antragstellern
zurückgezogen, so bleibt der Antrag so lange bestehen, wie er im Sinne des Abs.
1 noch unterstützt wird. 9. Die in Ausschüsse
überwiesenen und von der BVV noch nicht beschlossenen Anträge gelten mit Ablauf
der Wahlperiode als gegenstandslos und sind gegebenenfalls erneut einzubringen. Analog
des § 19 Abs. 1 wird die Formulierung des § 25 Abs. 1 angepasst. § 25 1. Große Anfragen müssen mindestens von einem
Bezirksverordneten oder mindestens einer Fraktion an das Bezirksamt gestellt
werden und sind dem Vorsteher spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich
einzureichen. Pro Fraktion sollen nicht mehr als drei Große Anfragen und von
fraktionslosen Bezirksverordneten nicht mehr als eine Große Anfrage eingebracht
werden. Dringliche Große Anfragen sind von diesen Formalien nicht betroffen. Im § 36
wird im Abs. 6 ein weiterer Satz angefügt. § 36 6. Die Sitzungen der BVV enden, sofern nicht mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln anders beschlossen wird, spätestens um 22.30
Uhr. Die Sitzungsdauer ist auf maximal 6 Stunden begrenzt. Tagesordnungspunkte,
die nach Schließung der Sitzung nicht mehr behandelt werden, sind auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung als Extra-Tagesordnungspunkt nach den
Mündlichen Anfragen zu setzen. Auf
Antrag kann für diese Tagesordnungspunkte mit Zustimmung der Mehrheit der
anwesenden Bezirksverordneten eine Fortsetzung der Sitzung an einem der darauf
folgenden 10 Tage beschlossen werden. Das
BVV-Büro wird beauftragt, die Geschäftsordnung auf Grund der vorgenannten
Änderungen redaktionell zu überarbeiten. |
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