Drucksache - 1454/XVIII  

 
 
Betreff: Veränderungssperre XIV-166/23 für das Grundstück Tempelhofer Weg 115/121, Britzer Damm 148/154 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-166 ("Moosrosenstraße")
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.10.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
166-23 - Rechtsverordnung und Begründung
166_5000VERAENDERUNGSSPERRE
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat für das Grundstück Tempelhofer Weg 115/121, Britzer Damm 148/154 am 22.6.2010 eine Veränderungssperre als Rechtsverordnung erlassen, die Verordnung wurde am 10. Juli 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 352 veröffentlicht. Auf der Grundlage der erlassenen Rechtsverordnung wurde das der Veränderungssperre zu Grunde liegende Vorhaben (Nutzungsänderung einer ehemaligen Postfiliale in zwei Spielhallen) untersagt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 2.6.2010 über die Veränderungssperre XIV-166/23 (Drucksache Nr. 1454/XVIII) als erledigt an.

 

 
 

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