Drucksache - 1341/XVIII  

 
 
Betreff: Berufung eines stellv. Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Koglin, JürgenKoglin, Jürgen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2010 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Frau Ingrid Neunhöffer hat ihr Mandat auf Grund des Wegfalls der Voraussetzungen gem

Frau Ingrid Neunhöffer hat ihr Mandat auf Grund des Wegfalls der Voraussetzungen gem. § 24 Abs. 1 c des Bezirksverwaltungsgesetzes vorzeitig zum 27. Januar 2010 niedergelegt.

 

Gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beruft die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin nach Benennung durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes

 

Frau

Eva Wälde

Oranienstraße 32

10999 Berlin

 

als Vertreterin einer in der Mädchenarbeit erfahrene Frau zum stellvertretenden beratenden Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Beratendes Mitglied bleibt weiterhin Frau Gabriele Heinemann.

 

 
 

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