Drucksache - 0971/XVIII
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Das
Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1.
Ist
das neue Kinderschutzgesetz der „große Wurf“ und kann es die
versprochene Wirkung erzielen? 2.
Welche
wesentliche Verbesserung wird das Gesetz voraussichtlich im Hinblick auf die
Vorsorgeuntersuchungen und für ein entsprechendes Kontrollsystem haben? 3.
Ist
eine verbindliche Pflichtuntersuchung vorgesehen? 4.
Ist
die Ausstattung des Bezirks mit entsprechendem Personal ausreichend, um die
neue gesetzliche Regelung zielgerichtet umzusetzen? 5.
Beinhaltet
das neue Gesetz durchsetzbare Sanktionen? |
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