Drucksache - 0673/XVIII
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Die therapeutische Versorgung der körper- und geistig behinderten Kinder an den Neuköllner Schulen (Schule am Bienwaldring und Schilling-Schule) wird nach wie vor von bezirksinternen Therapeuten geleistet. Das befürchtete Outsourcing an freie Träger ist nicht erfolgt. Die therapeutische Versorgung der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder an Schulen konnte in bisheriger Qualität und in bisherigem Umfang weitgehend sichergestellt werden. Allerdings lässt die derzeitige Stellenbesetzung nach wie vor nur die Versorgung der dringensten Fälle zu.
In der Schule am Bienwaldring ist eine kontinuierliche Zunahme der Schüler-Anzahl von 160 bei Eröffnung auf 194 derzeit zu verzeichnen. Begründet ist dies durch die regelmäßig neu hinzukommenden zwei bis drei Eingangsstufen, die wachsende Anzahl von Zuzügen aus Osteuropa sowie die zunehmende Zahl von Quereinsteigern, die aus Integrationsklassen der Regelschulen in diese spezielle Schule wechseln. Prozentual ist somit die therapeutische Versorgung gesunken.
Des Weiteren hat sich das Spektrum der Förderstufen ungünstig verändert. Der Schweregrad der Behinderung zeigt eine zunehmende Tendenz. Von den 194 Kindern sind 26 der Förderstufe 0 (gilt als „übliche“ Behinderung) zuzuordnen, 98 Kinder weisen eine Behinderung in mehreren Bereichen auf (Förderstufe 1) und 70 Schüler sind schwerstbehindert (Förderstufe 2). Sie benötigen eine intensive Pflege und sind auf eine kontinuierliche therapeutische Versorgung angewiesen.
Die Neuköllner Schulverwaltung versucht in Absprache mit dem Senat, derzeit offene Stellenanteile zu besetzen.
Das Bezirksamt sieht die personellen Vorgaben des Mustergesundheitsamtes, die die therapeutische Versorgung betreffen, kritisch, da diese eine langfristige zufriedenstellende Versorgung in den Sonderschulen nicht gewährleisten. Es wird sich weiterhin nicht nur für die Sicherung des Status quo, sondern für die Verbesserung der therapeutischen Versorgung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern an Schulen einsetzen.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
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