Drucksache - 0641/XVIII  

 
 
Betreff: Autofreier Sonntag am 1. Juni 2008
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/Bau
Verfasser:Szczepanski, BerndBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
12.03.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.07.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag SPD
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Ungünstigerweise hatte sich die Beschlussfassung zum autofreien Sonntag in der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln mit der Beschlussfassung des Parlaments überschnitten. Am 12.03.2008 hat das Abgeordnetenhaus den Antrag Drs.-Nr. 16/0670 nach Beratungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr (Beschluss Drs.-Nr. 16/1278) abgelehnt. Jedoch ist ein mit dem Inhalt korrespondierender Antrag - in textlich leicht geänderter Form - nach Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am gleichen Tag beschlossen worden (Drs.-Nr. 16/1285).

 

Hiernach sollen die Berlinerinnen und Berliner sich bewusst freiwillig am autofreien Sonntag beteiligen. Umweltfreundliche Mobilität ohne Autos und vielfältige Aktionen sollen den Tag bestimmen. An diesem Stadtweiten Aktionstag für Klima- und Umweltschutz sind insbesondere in der Innenstadt (S-Bahnring) Straßen und Straßenabschnitte für spezielle Angebote wie

-          Kiezfest und Straßencafés

-          Mit-Mach-Aktionen für Kinder und Familien

-          Aktivitäten für Jugendliche

-          Kunst- und Theater-Aktionen

-          Fun- und Sport-Wettbewerbe für Skater, Fahrradfahrer, Läufer usw.

 

Der Beschluss sieht weiterhin vor, dass entsprechende Anträge auf Straßennutzung möglichst unbürokratisch und kostenfrei für die Antragssteller bearbeitet werden sollen. Die Bürgerinnen und Bürger sind frühzeitig über die hieraus entstehenden Einschränkungen über die Medien zu informieren.

 

Der Senat hat in Bezug auf den letztgenannten Passus die Bezirke angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Der im Bezirksamt Neukölln zuständigen Verwaltungseinheit, dem Ordnungsamt, lag jedoch kein einziger Antrag auf Nutzung des öffentlichen Straßenlandes am 01.06.2008 vor. Selbstverständlich wäre ansonsten eine wohlwollende Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Spielräume erfolgt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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