Drucksache - 0542/XVIII  

 
 
Betreff: Infektionsschutz für Kinder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Kulick, FelixKulick, Felix
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage
Antwort zur Anfrage

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1.       Wer ist für die Belehrung von Lehr-, Erziehungs-, Pflege- und Aufsichtspersonen in Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere von Schulen und Kindergärten i.S.d. § 35 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) i.V.m. § 33 IfSG, verantwortlich?

 

2.       In welcher Form und mit welchem Umfang findet die Belehrung statt?

 

3.       Welche Schwerpunkte werden bei der Belehrung gesetzt?

 

4.       Wie wird die Aufstellung und Einhaltung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG überwacht?

 

5.       Gibt es durch die Ganztagsbetreuung und die damit verbundene Verpflegung von Kindern in Schulen zusätzliche Kontrollen im Bereich der Mensen und wurde dafür weiteres Personal bereitgestellt?

 

 

 
 

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