Drucksache - 0518/XVIII  

 
 
Betreff: Sanierung Rathaus Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/LINKEBA/FinWi
Verfasser:Koglin/Wagner/Dr. StelzBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Nach den derzeitigen rechtlichen Vorgaben wie z. B. dem Gesetz zur Förderung der sparsamen sowie umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energienutzung im Land Berlin wird der Anschluss von Heizungsanlagen an Nah- und Fernwärmeversorgung aus Kraft-Wärme-Koppelung vorgeschrieben. Der Einsatz von Fernwärme als eine energiesparende und umweltschonende Heizenergie in Bezirksamt Neukölln entspricht auch der Vorgabe der Landeshaushaltsordnung, wonach die Wirtschaftlichkeit von Anschlüssen an das Fernwärmenetz zu bestätigen ist.

 

Für das Bezirksamt Neukölln ist mit dem Anschluss des Rathauses an das Leitungsnetz des Fernheizwerkes Neukölln die Wahlmöglichkeit unter den alternativen Energiearten wie Gas, Heizöl oder weitere Anbieter von Fernwärmeenergie nicht mehr gegeben. Deshalb wurden und werden mit dem Fernheizwerk Neukölln im Rahmen ständiger Verhandlungen Vereinbarungen zur Reduzierung der Fernwärme-Lieferpreise für die bezirklichen Gebäude und Liegenschaften abgeschlossen. Die in einem Rahmenvertrag bisher ausgehandelten Nachlässe kompensieren die jährlichen Preiserhöhungen und entlasten den Haushalt im Ergebnis in nicht unerheblicher Größenordnung.

 

Im Rahmen der konzipierten Sanierung der technischen Einrichtungen im Dienstgebäude Rathaus Neukölln wurden mit dem Fernheizwerk Neukölln Kostenbeteiligungen für die Erneuerung der Fernwärmeleitungen innerhalb des Rathauses und der Hausanschlussstationen sowie auch für Wärmeschutzmaßnahmen an der Neubaufassade des Gebäudeteils Donaustraße vereinbart. Eine weitere Reduzierung der Gesamtfernwärmekosten im Zusammenhang mit der Anbindung zusätzlicher Liegenschaften an die Fernwärmeleitung ist ebenfalls beabsichtigt.

 

Aus Sicht des Bezirksamtes stellt dieses Gesamtpaket sowohl unter technischen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine sinnvolle und vorteilhafte Verfahrensweise für den Bezirk dar.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 
 

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