Drucksache - 0477/XVIII  

 
 
Betreff: Verwaltungsvereinbarung zwischen den Bezirken Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg zur Hörberatung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerdienste und GesundheitBA/BüDGes
Verfasser:Knuth, AngelaLiecke, Falko
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.05.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung - 1. Lesung
Vorlage zur Kenntnisnahme - Schlussbericht

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Beschlussempfehlung in folgender Fassung:

Das Bezirksamt hat intensive Verhandlungen über die Zukunft der Hörbehindertenberatungsstelle Neukölln im Zusammenhang mit der Schaffung eines Zentrums für sinnesbehinderte Menschen und der Zuordnung zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im Rahmen der Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst vom 11. Dezember 2007 geführt. Die erzielten Vereinbarungen wurden nicht in einer formalen Verwaltungsvereinbarung festgehalten, sondern sind durch faktisches Verwaltungshandeln umgesetzt worden. Insbesondere betrafen diese ausschließlich die subsidiäre und sozialkompensatorische Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Sinne des Gesundheitsdienstgesetzes. Die Versorgungskette hörbehinderter Kinder in Berlin war nicht Gegenstand der Vereinbarungen. Die freie Zugänglichkeit der nun zwei Standorte der Hörberatungsstelle, in Neukölln und in Friedrichshain-Kreuzberg, je nach Patientenwunsch wurde ebenso umgesetzt wie der Erhalt der bestehenden Archive von Patientenakten an den jeweiligen Standorten. Die Personalausstattung beider Standorte erfolgte nach den ausgearbeiteten Vorgaben der Senatsgesundheitsverwaltung. Die organisatorische und räumliche Ausstattung des Standortes in Neukölln orientiert sich, ungeachtet einiger im Zuge der Umstrukturierung nicht vermeidbarer Einschränkungen, an fachlichen und medizinischen Notwendigkeiten. Die Arbeit der beiden Beratungsstellen wird seit dem Übergang des Personals und der Immobilie der Neuköllner Hörbehindertenberatungsstelle von einem Steuerungsgremium, wie vereinbart, begleitet. Das Bezirksamt hat sich für die Umsetzung der Vereinbarungen eingesetzt und damit Voraussetzung für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Standortes der Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen in Neukölln geschaffen.

 

Der vorstehende Bericht gibt die eingetretene Sachlage wieder. Die inhaltlichen Positionen des Bezirksamtes in dieser Angelegenheit sind unverändert.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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