Drucksache - 0411/XVIII
Entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 19.09.2007 hat die Abteilung Jugend den Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Herrn Prof. Dr. Zöllner, am 26.10.2007 angeschrieben, um sich dafür einzusetzen, dass die Anzahl der Kinderschutznotrufnummern auf eine Kinder- und Jugendschutznotrufnummer und eine Rufnummer für Mädchen und junge Frauen reduziert werden. In diesem Zusammenhang hat Herr Zöllner mit Schreiben vom 15.05.2008 über die aktuellen Entwicklungen berichtet. Nach dem Beschluss der BVV Neukölln sollen die Rufnummern des Kindernotdienstes (610061), des Jugendnotdienstes (610062) und des Mädchennotdienstes (610063) zu insgesamt zwei Rufnummern zusammengeführt werden. Die Projektgruppe und die Lenkungsgruppe „Netzwerk Kinderschutz“ haben sich eingehend mit diesem Beschluss auseinandergesetzt. Sie sind dabei zu dem Schluss gekommen, dass die bestehende telefonische Erreichbarkeit des Notdienstsystems der Berliner Jugendhilfe nicht zu verändern ist. Die derzeit in Berlin vorhandenen Notruf- und Krisentelefonnummern erfüllen unterschiedliche Aufgaben und bilden ein integriertes System der Erreichbarkeit in Not- und Krisensituationen, insbesondere in Kinderschutzfällen: · Mit den oben genannten drei Rufnummern der rund um die Uhr geöffneten überregionalen Anlaufstellen der bezirklichen Jugendämter werden Kinder, Jugendliche und Mädchen erreicht, die sich in einer Krisensituation befinden. Die Telefonnummern des Kinder- und Jugend- und Mädchennotdienstes wurden eingerichtet, um auf die spezifischen Bedürfnisse und Notlagen dieser Zielgruppen jederzeit fachlich angemessen reagieren und so schnell wie möglich handeln zu können. · Die „Hotline Kinderschutz“ – eine zentrale Rufnummer für Kinderschutzfälle und rund um die Uhr unter 610066 erreichbar – richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Fachkräfte, die Anzeichen von Vernachlässigung oder Gewalt gegen Kinder wahrnehmen. Bei jeder eingehenden Meldung nimmt die Beraterin oder der Berater eine Gefährdungseinschätzung vor und leitet ggf. entsprechende Schutzmaßnahmen für das Kind ein. · Darüber hinaus ist mit Inkrafttreten der Ausführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdungen (AV Kinderschutz) die Erreichbarkeit der Jugendämter in Kinderschutzfällen durch die Einrichtung eines zentralen Krisentelefons für den Zeitraum Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sichergestellt. Nach Abstimmung der Berliner Jugendamtsleitungen ist die Berlinweit einheitliche Apparatnummer 55555 in allen 12 Berliner Jugendämtern freigeschaltet. Die Nummer folgt auf die bezirkliche Einwahlnummer. Anrufe, die außerhalb der Erreichbarkeit der bezirklichen Jugendämter eingehen, werden auf die Berliner „Hotline Kinderschutz“ weitergeleitet.
Gerade im sensiblen Bereich des Kinderschutzes ist ein Melde- und Informationssystem erforderlich, das sowohl für betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien als auch für die Fachkräfte sowie Bürgerinnen und Bürger überschaubar ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich das bestehende System der Erreichbarkeit bewährt. Herr Dr. Zöllner geht davon aus, dass mit dem vorgesehenen Modellvorhaben zur Evaluation der Hotline Kinderschutz entsprechenden Erkenntnisse auch dazu gewonnen werden können. Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an. |
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