Drucksache - 0159/XVIII
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Deutsch ist als Amtssprache
festzuschreiben. Begründung: In den meisten Ländern der Welt
ist die Muttersprache als Amtssprache in der jeweiligen Verfassung verankert,
in unserem Grundgesetz fehlt dies. Durch den Multi-Kulti-Wahn der
etablierten Politik wäre mit dem Kippen der Bevölkerungsstruktur, gerade bei
uns in Neukölln, etwas anderes möglich, was wir für unakzeptabel halten. Wie sagte schon Goethe: Die
Seele eines Volkes drückt sich in seiner Sprache aus. |
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