Drucksache - 0151/XVIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1.
Wie sieht die
Regelung zu den kommunalen Beratungsleistungen gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 (geregelt
in der Kooperationsvereinbarung des Landes Berlins und den
Arbeitsgemeinschaften), bezogen auf die psychosoziale Beratung und Betreuung
von Erwerbsfähigen, in Neukölln aus? 2.
Wo sind die
“Sozialen Dienste” im Sozialamt angesiedelt, und wie ist die
Zusammenarbeit mit dem Jobcenter geregelt? 3.
An wie vielen
Fallkonferenzen haben die Mitarbeiter der psychosozialen Beratung teilgenommen,
und in welchen Zeitabständen finden diese Konferenzen statt? 4.
Wie hoch ist die
monatliche Frequentierung der psychosozialen Beratung, und wie viele
Betreuungsfälle leiten sich daraus pro Mitarbeiter ab? 5.
Auf welche
Netzwerke kann der psychosoziale Dienst zurückgreifen? |
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