Drucksache - 0100/XVIII
Nach der Besprechung des Antrages bei der Radtour des
Ausschusses für Verkehr und Tiefbau am 30.05.2007 wurde der Wunsch der BVV auf
deren Umsetzbarkeit hin geprüft. Wie im Ausschuss besprochen, sollte keine
finanzintensive bauliche Maßnahme für den neu gebauten Teilabschnitt der
Späthbrücke erfolgen. Nach erfolgter Prüfung der Örtlichkeit ist es nicht
möglich, den bestehenden Radweg als Zweirichtungsweg umzugestalten, da die
hierfür vorhandenen Breiten nicht ausreichen. Für einen Radweg im Zweirichtungsverkehr
sind 2,45 m vorzusehen, der verbleibende Streifen entspricht nicht den
rechtlichen Anforderungen an einen Gehweg. Es ist auch nicht möglich, neben dem
Radweg in einer Fahrtrichtung den bestehenden Gehweg als gemeinsamen Rad- und
Gehweg zur Benutzung freizugeben (erforderliche Gesamtbreite 4,10 m, vorhandene
Breite 3,68). Allein mit der Ausschilderung von Wegen und Markierung dieser
kann der von der BVV gefasste Beschluss nicht umgesetzt werden. Der vorhandene
Geh- und Radweg müsste in seinem Querschnitt und in der Gesamtheit baulich
verändert werden. Der Ausschuss sprach sich aber in Anbetracht der gerade
fertig gestellten Brücke gegen bauliche Maßnahmen aus. Die Route vom Delfter Ufer am Teltowkanal von
Buschkrugallee bis Späthstraße wird in das Radroutennetz aufgenommen und das
fehlende Schild zur Freigabe von Fahrrädern auf diesem Weg noch ergänzt. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als
erledigt an. |
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